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Frau unterschreibt Dokument

Vom Notartermin bis zur Übergabe: Was passiert nach der Unterschrift?

Der Notartermin ist geschafft, die Tinte unter dem Kaufvertrag trocken. Für viele Verkäufer und Käufer in Soest und Umgebung fällt in diesem Moment eine große Last ab. Doch auch wenn der rechtliche Grundstein gelegt ist, ist der Prozess damit noch nicht abgeschlossen. Zwischen der Beurkundung und dem tatsächlichen Einzug liegen wichtige Schritte, bei denen wir Sie als Ihre Immobilienmakler weiterhin eng begleiten.

Der Notar übernimmt das Ruder

Nach der Unterschrift beginnt die Abwicklungsphase. Der Notar fungiert nun als neutrale Schnittstelle zwischen den Parteien, dem Grundbuchamt und den Behörden.

  • Vormerkung im Grundbuch: Zunächst lässt der Notar eine sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen. Diese „reserviert“ die Immobilie für den Käufer und bietet ihm Sicherheit, dass das Objekt nicht anderweitig belastet oder verkauft wird.
  • Vorkaufsrechtsverzicht: Die Stadt Soest bzw. die jeweilige Kommune (z. B. Werl oder Bad Sassendorf) wird angefragt, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht. Erst wenn der Verzicht der Gemeinde vorliegt, kann die Abwicklung weitergehen.

Die Zahlung des Kaufpreises

Einer der wichtigsten Momente ist die Fälligkeitsmitteilung. Sobald alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Vormerkung eingetragen, Genehmigungen liegen vor), schreibt der Notar den Käufer an. In der Regel hat dieser nun zwei Wochen Zeit, den Kaufpreis direkt an den Verkäufer zu überweisen. Seltener wird für die Überweisung ein Notaranderkonto genutzt.

Die Grunderwerbsteuer und die Unbedenklichkeitsbescheinigung

Parallel meldet der Notar den Verkauf dem Finanzamt. Der Käufer erhält den Bescheid über die Grunderwerbsteuer. Erst wenn diese gezahlt ist, stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne dieses Dokument kann die endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht erfolgen.

Der krönende Abschluss: Die Objektübergabe

Sobald der Verkäufer den vollständigen Erhalt des Kaufpreises bestätigt, findet die Übergabe statt – meist der emotionalste Teil für beide Seiten. Hierbei ist Sorgfalt gefragt:

  • Übergabeprotokoll: Wir erstellen gemeinsam ein detailliertes Protokoll.
  • Zählerstände: Strom, Wasser und Gas werden genau dokumentiert und den Versorgern gemeldet.
  • Schlüsselübergabe: Mit der Übergabe der Schlüssel gehen auch „Nutzen und Lasten“ auf den neuen Eigentümer über. Ab diesem Moment trägt der Käufer die laufenden Kosten, darf die Immobilie aber auch offiziell bewohnen und nutzen.

Sicherheit durch Begleitung

Der Weg vom Notar bis zur Übergabe kann je nach Behörde einige Wochen bis Monate dauern. Als Ihre Experten für den Kreis Soest behalten wir die Termine im Blick und sorgen dafür, dass alle Schritte reibungslos ineinandergreifen. Unser Ziel ist es, dass Sie den Verkauf mit einem guten und sicheren Gefühl abschließen.

Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie und suchen einen Partner, der Sie vom ersten Kennenlernen bis zur Schlüsselübergabe professionell begleitet?

Vertrauen Sie auf Erfahrung und zertifizierte Expertise. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

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